Rechtliche Hinweise und AGB
Website nur für den gewerblichen Bereich
Sehr geehrter Besucher, Plastibac liefert
ausschließlich an Industrie, Unternehmen, Selbstständige, Institutionen,
Behörden oder Organisationen und Verbände, die nicht
mehrwertsteuerpflichtig sind. Wir liefern nicht an Privatkunden. Online Zahlungen von Privatkunden werden umgehend zurück überwiesen abzüglich der finanziellen Kosten der Online Zahlung.
Betriebsdaten
Plastibac NV
Pieter Verhaeghestraat 20, 8520 Kuurne
T: 056 36 31 20 - M: info@plastibac.eu
MwSt.Nr.: BE 0422 488 745
RPR Gent, Abt. Kortrijk
ZDU Nr. 0422 488 745
Preise
Alle auf dieser Website genannten Preise verstehen sich in Euro zzgl. MwSt., ab Lager 8520 Kuurne, Belgien (sofern nicht ausdrücklich anders angegeben).
Lieferung / Transport
Wir gehen davon aus, dass Sie Werktags im Zeitraum vom 08:00 bis 17:00 Uhr die Sendungen annehmen können. Sollte eine Sendung beim ersten Mal nicht zugestellt werden, behalten wir uns vor die 2. Zustellung zu berechnen. Eine Avisierung sowie Fix-Termine sind nur gegen Berechnung bei Lieferungen mit der Spedition möglich. Eine Avisierung wird nur auf Wunsch durchgeführt.
Farbbeispiele
Wir versuchen, unsere Fotos so zu bearbeiten, dass alle unsere Produkte so naturgetreu wie möglich dargestellt werden, aber bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die tatsächliche Farbe von Ihrem Monitor abweichen kann. Jede auf dieser Website angegebene Farbe (RAL, Pantone, ...) ist nicht verbindlich. Verwendete Würfel zur Farbauswahl spiegeln nicht die Realität wider. Im Zweifelsfall oder bei großer Bedeutung ziehen Sie bitte zunächst eine Probebestellung in Betracht. Für RAL-Farben, siehe www.ral-farben.de
Lieferanweisungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkauf und Rechnung über: Plastibac NV - Pieter Verhaeghestraat 20 - 8520 Kuurne
Telefon +32 (0)56 36 31 20 - MwSt. Nr: BE 0422 488 745
1. ANWENDUNG
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „Bedingungen“) gelten für alle von PLASTIBAC NV, mit Sitz in 8520 KUURNE, Pieter Verhaeghestraat 20, und Unternehmensnummer 0422.488.745 (RJP Gent, Abt. Kortrijk) (im folgenden „PLASTIBAC“, „wir“, „uns“, „unser“) gemachten Angebote, Lieferungen, Rechnungen und alle beruflichen Beziehungen und Kaufverträge an oder mit unserem Kunden (im folgenden „Kunde“, „Sie“, „Ihr“).
1.2. Wenn in den Angeboten oder Kaufverträgen besondere Bestimmungen erwähnt werden, haben diese besonderen Bestimmungen Vorrang vor diesen Bedingungen.
2. VERTRAG
2.1. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und gelten standardmäßig 15 Tage ab Angebotsdatum, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
2.2. Bestellungen werden erst durch unsere (schriftliche oder elektronische) Auftragsbestätigung bzw. durch den Versand der Waren angenommen.
3. PREIS UND BEZAHLUNG
3.1. Alle unsere Preise sind Barpreise. Die Rechnungen sind in Kuurne in bar zu bezahlen.
3.2. Alle unsere Rechnungen sind innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Rechnungsdatum vollständig (ohne Abzug, Aufrechnung oder Gegenforderung) zu begleichen, auch wenn Transport, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme oder Abtransport der Waren aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert oder unmöglich gemacht wurden.
3.3. Nur der Eingang der fälligen Beträge auf unserem Konto gilt als Bezahlung. Finanz- und Bankgebühren gehen stets zu Lasten des Kunden. Alle gegenwärtigen und zukünftigen Steuern und zusätzlichen Gebühren und Kosten jeglicher Art gehen ebenfalls immer zu Lasten des Kunden.
3.4. Bei verspäteter oder unvollständiger Zahlung schuldet der Kunde automatisch und ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes gemäß dem belgischen Gesetz über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vom 2. August 2002 in seiner jeweils gültigen Fassung, berechnet ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung bis zum Tag der vollständigen Bezahlung.
3.5. Bei verspäteter oder unvollständiger Bezahlung ist der Kunde außerdem von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung zur Bezahlung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von zehn Prozent (10 %) des vereinbarten Preises mit einem Mindestbetrag von zweihundert Euro (EUR 200,00) verpflichtet.
3.6. Bei ungünstiger Bonität des Kunden behalten wir uns das Recht vor, auch nach teilweiser Erfüllung des Vertrages einen Vorschuss oder eine Provision zu erheben oder vom Kunden entsprechende Sicherheiten für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Verpflichtungen zu verlangen. Für den Fall, dass der Kunde uns keine ausreichenden Garantien bieten kann, behalten wir uns das Recht vor, den Auftrag ganz oder teilweise zu stornieren, unbeschadet unseres Rechts auf Schadenersatz.
3.7. Das Ziehen von Wechseln berührt nicht die Bestimmungen dieses Artikels 3. Die Beanstandung eines akzeptierten Wechsels hat zur Folge, dass alle anderen Wechsel sofort fällig werden.
4. LIEFERZEIT
4.1. Die Lieferzeiten sind Richtwerte und daher nicht verbindlich.
4.2. Ein Verzug kann niemals zu Verzugsstrafen, Schadenersatz oder Auflösung des Vertrags zum Nachteil von PLASTIBAC führen.
4.3. Die Lieferzeiten unterliegen daher unter anderem unvorhergesehenen Hindernissen wie Verzögerungen außerhalb unserer Kontrolle durch Zulieferer, Streiks, Unfälle, Krieg, Einfuhrverbote, Verfügbarkeit von Teilen oder andere Ereignisse höherer Gewalt, denen PLASTIBAC ausgesetzt ist.
4.4. Ein Lieferverzug berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
4.5. Änderungen der Bestellung führen automatisch zum Verfall der angegebenen voraussichtlichen Lieferzeiten.
5. LIEFERMODALITÄTEN
5.1. Die Waren sind so verpackt, dass sie unter normalen Bedingungen und unter Beachtung der angemessenen Vorsicht und der eventuellen Anweisungen – die in diesem Fall auf der Verpackung oder dem Frachtbrief angegeben sind – im normalen Straßen- oder Güterverkehr befördert werden können.
5.2. Wünsche nach einer besonderen Verpackung oder Versicherung müssen spätestens fünf (5) Werktage vor dem geplanten Versanddatum mitgeteilt werden. Solche speziellen oder besonderen Verpackungen oder Versicherungen sind niemals im Preis inbegriffen, sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
5.3. Die Waren werden FCA (8520 KUURNE, Pieter Verhaeghestraat 20) geliefert. Folglich ist der Kunde für die Organisation des Transports, die Kosten und die Versicherung der Risiken bis zum Bestimmungsort verantwortlich.
5.4. Wenn wir auf Ihren Wunsch hin in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag ein Transportmittel organisiert oder Zollformalitäten erledigt oder vereinfacht haben, haften wir dafür nicht. Alle Kosten, die durch solche Vermittlungsarbeiten entstehen, werden Ihnen zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
5.5. Weitere Informationen zu den Versandkosten finden Sie auf unserer Website https://eshop.plastibac.eu/de/bestellen/lieferfriste-und-versandkosten.
6. KONFORMITÄT UND SICHTBARE MÄNGEL
6.1. PLASTIBAC setzt alles daran, Ihre Bestellung schnell und sauber zu liefern. Für den Versand arbeiten wir mit streng ausgewählten Transport- und Vertriebsunternehmen zusammen. Natürlich kann während des Transports immer etwas schiefgehen. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie Ihre Bestellung sofort nach Erhalt – und im Beisein des Fahrers – auf Schäden und (teilweisen) Verlust überprüfen.
6.2. Gegebenenfalls müssen Sie einen Liefervorbehalt formulieren. Ein Liefervorbehalt wird nur dann akzeptiert, wenn er quantifiziert, qualifiziert und eindeutig ist. Weitere Informationen über die Zulässigkeit eines Vorbehalts finden Sie auf unserer Website https://eshop.plastibac.eu/Uploads/files/retourneren/LG-BEL-Zulassigkeit-von-Vorbehalten.pdf in der jeweils gültigen Fassung.
6.3. Ab Annahme der Lieferung gelten die Waren als konform und frei von (sichtbaren) Mängeln.
6.4. Liefervorbehalte, die den vorstehenden Bestimmungen nicht entsprechen, sind unzulässig.
7. RÜCKSENDUNG
7.1. Eine Rücksendung – in Übereinstimmung mit unseren Rücksendebedingungen (wie auf unserer Website https://eshop.plastibac.eu/de/bestellen/kontrolle-und-rueckgabe) – muss immer vorher mit dem Rücksendeformular (wie auf unserer Website https://eshop.plastibac.eu/Uploads/files/retourneren/LG-BEL-Ruckgabeauftragung.pdf verfügbar) beantragt werden, zusammen mit der Rechnung oder der Auftragsbestätigung, wie auf dem Formular angegeben.
7.2. Eine Rücksendung ist nur nach unserer ausdrücklichen Zustimmung und dem Erhalt eines beizulegenden Rücksendescheins möglich.
7.3. Eine Rücksendung muss innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Lieferung frachtfrei (d. h. die Versandkosten sind für den Kunden) erfolgen. Die sich aus dieser Rücksendung ergebende Gutschrift wird auf der Grundlage des Rechnungsbetrags abzüglich der verschiedenen Kosten für Lagerung, Transport, Handhabung, Reinigung, Montage und Demontage usw. berechnet. Dieser Abzug beläuft sich in jedem Fall auf mindestens zwanzig Prozent des Rechnungsbetrags.
8. EIGENTUM UND RISIKO
8.1. Das Risiko der Waren geht mit der Lieferung über. Können die Waren aus einem Grund, der sich unserem Willen oder unserer Kontrolle entzieht, nicht am vorgesehenen Ort und/oder Datum geliefert werden, so werden sie bei uns oder einem Dritten auf Verantwortung und Risiko des Kunden gelagert, der auch die damit verbundenen Lagerkosten trägt.
8.2. Alle gelieferten Waren bleiben auf Gefahr des Kunden bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der damit verbundenen Kosten durch den Kunden Eigentum von PLASTIBAC, und dies in ausdrücklicher Abweichung von Art. 1583 des alten belgischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
8.3. PLASTIBAC ist berechtigt, die Waren bis zur Begleichung aller vom Kunden geschuldeten Rechnungen und Gebühren zurückzuhalten. Die Lieferung erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung.
8.4. Verarbeitet oder veräußert der Kunde die PLASTIBAC gehörenden Waren selbst, so tritt er mit der Verarbeitung oder Veräußerung alle daraus entstehenden Forderungen an PLASTIBAC ab.
9. INSTALLATION UND NUTZUNG
9.1. PLASTIBAC ist nicht für die Installation der Waren verantwortlich. Die Installation erfolgt durch den Kunden und auf dessen Kosten und Verantwortung.
9.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren gemäß den Verwendungsbedingungen des Produkts, insbesondere den Sicherheitshinweisen, zu verwenden. Für Mängel oder Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, ist allein der Kunde verantwortlich.
9.3. PLASTIBAC haftet nicht für Schäden, die durch die Installation oder die unsachgemäße Nutzung der Waren durch den Kunden oder Dritte entstehen.
10. GARANTIE
10.1. PLASTIBAC verpflichtet sich, alle unbestreitbaren versteckten Mängel an der Ware selbst, die nicht auf höhere Gewalt, unsachgemäße Nutzung oder fehlerhafte Eingriffe durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind, während eines Zeitraums von sechs Monaten ab Lieferung durch Austausch oder Reparatur zu beheben, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
10.2. Diese Garantie erstreckt sich nur auf die von PLASTIBAC gelieferten Waren und Teile, wie in der Rechnung angegeben. Defekte Teile, die im Rahmen der Garantie ersetzt werden, gehen in das Eigentum von PLASTIBAC über. Die Rücksendung der Teile erfolgt auf Kosten des Kunden.
10.3. Für Teile, die von Dritten bezogen werden, gilt nur die von diesen Dritten gewährte Garantie.
10.4. Diese Garantie gilt nicht für Vorfälle, die auf unsachgemäßen oder anormalen Gebrauch, mangelnde Sorgfalt, schlechte Wartung, Vergesslichkeit oder Unerfahrenheit der Benutzer zurückzuführen sind.
10.5. Unsere Garantie ist ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Kunde die Teile außerhalb unserer Werkstatt demontieren/reparieren ließ, es sei denn, wir haben dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
10.6. Die Anwendung der Garantie führt nicht zu einer neuen Frist.
10.7. Abgesehen von der vorgenannten Garantie ist PLASTIBAC nicht zu einer anderen Garantie oder einem
anderen Schadenersatz verpflichtet (vgl. Art. 13).
11. VERARBEITUNG/RECYCLING
11.1. Der Kunde garantiert, auf eigene Kosten alle geltenden gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, die unter anderem die Nutzung, Sammlung, Verarbeitung, Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten am Ende der Nutzungsdauer betreffen, wie sie in der Richtlinie 2002/96/EG vom 27. Januar 2003
sowie in allen anderen geltenden oder künftigen Rechtsvorschriften zu diesem Thema festgelegt sind.
11.2. Der Kunde hat auf erstes Anfordern von PLASTIBAC den Nachweis über die Einhaltung dieser Verpflichtung zu erbringen.
11.3. Der Kunde hält PLASTIBAC schadlos und entschädigt PLASTIBAC für alle Schäden, Bußen und Forderungen, die sich aus der Nichteinhaltung der vorgenannten Verpflichtung durch den Kunden ergeben könnten.
12. AUFLÖSUNG
12.1. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber PLASTIBAC nicht nachkommt, behält sich PLASTIBAC einerseits das Recht vor, die Ausführung des Vertrages auszusetzen, solange der Kunde nicht alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat, und andererseits den Vertrag von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung auf Kosten des Kunden nach der ersten Zahlungsaufforderung der Rechnung gemäß der darin festgelegten Zahlungsfrist zu kündigen. In diesem Fall ist PLASTIBAC berechtigt, die gelieferten Waren auf Kosten des Kunden ohne gerichtliche Intervention oder Formalitäten zurückzunehmen.
12.2. Wird der Vertrag zum Nachteil des Kunden gelöst, verpflichtet sich der Kunde, innerhalb von 30 Tagen eine Abfindung für entgangenen Gewinn in Höhe von pauschal 20 % des Vertragswerts zu zahlen, unbeschadet des Rechts von PLASTIBAC auf Entschädigung für entgangenen Gewinn, der diesen Pauschalbetrag
übersteigt, sowie aller anderen Schäden und unbeschadet des Preises für bereits verarbeitetes Material. Geleistete Anzahlungen verbleiben unbeschadet des Ersatzes eines höheren Schadens bei PLASTIBAC für etwaige Verluste aus der Weiterveräußerung.
13. HAFTUNG
13.1. Unsere Haftung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den kostenlosen Austausch von Waren oder Teilen, die von unserer technischen Abteilung als defekt anerkannt wurden.
13.2. Wir schließen ausdrücklich jede andere Form der Haftung aus, gleich aus welchem Grund und für welchen Schaden.
13.3. Folglich können wir nicht haftbar gemacht werden für (nicht abschließende Aufzählung): indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, Schäden an Geschäftsgütern, Rufschädigung, entgangenen Gewinn oder Verluste im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder den Personen, für die Sie gemäß Artikel 1382 des alten belgischen Bürgerlichen Gesetzbuchs haftbar gemacht werden, Schäden, die auf außervertraglicher Haftung beruhen oder sich aus Ansprüchen Dritter gegen Sie ergeben.
14. HÖHERE GEWALT UND VERHINDERUNG
14.1. Höhere Gewalt umfasst alle Umstände, die außerhalb unseres Willens oder unserer Kontrolle liegen und die normale Erfüllung unserer Verpflichtung(en) verhindern, erschweren oder verzögern, so dass uns die (rechtzeitige) Erfüllung unserer Verpflichtung(en) vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann, unabhängig davon, ob diese Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren oder nicht, einschließlich (nicht abschließende Liste): Arbeitskämpfe, Streik, Aussperrung, Brand, Mobilmachung, Beschlagnahme, Embargo, Verbot von Devisentransfers, Aufruhr, Mangel an Transportmitteln, allgemeine Rohstoffknappheit, Einschränkungen des Energieverbrauchs, Pandemien, (Cyber-)Terrorismus, Naturkatastrophen, Krieg.
14.2. Wenn wir aufgrund höherer Gewalt unsere Verpflichtung(en) nicht (rechtzeitig) erfüllen können, werden wir Sie schriftlich benachrichtigen. Gegebenenfalls wird die Erfüllung unserer Verpflichtung(en) ausgesetzt, solange der Zustand der höheren Gewalt andauert.
14.3. Wenn der Zustand der höheren Gewalt länger als dreißig (30) Kalendertage andauert, behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention und ohne Entschädigung aufzulösen.
14.4. Höhere Gewalt unsererseits berechtigt Sie nicht zur Auflösung des Vertrags oder zu Schadenersatz.
14.5. Als Verhinderung gelten alle Umstände, die außerhalb unseres Willens oder unserer Kontrolle liegen und die die normale Erfüllung unserer Verpflichtung(en) unzumutbar erschweren und als solche das ursprünglich im Vertrag vorgesehene Gleichgewicht stören, unabhängig davon, ob diese Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren oder nicht, darunter (nicht abschließende Aufzählung): die Erhöhung von Einkaufspreisen, Energiepreisen, Löhnen, Sozialabgaben oder öffentlichen Abgaben, Frachtsätzen, Versicherungsprämien und anderen Kosten.
14.6. Wir behalten uns das Recht vor, die vereinbarten Preise im Fall von Verhinderung zu ändern, um das ursprüngliche Gleichgewicht der Vereinbarung wiederherzustellen.
15. VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN
Wenn wir personenbezogene Daten verarbeiten (müssen), werden wir dies immer in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzrichtlinie tun (veröffentlicht auf unserer Website https://eshop.plastibac.eu/de/juristisch/datenschutzerklaerung in der jeweils gültigen Fassung), unserer Cookie-Richtlinie (veröffentlicht auf unserer Website https://eshop.plastibac.eu/de/juristisch/cookie-policy in der jeweils gültigen Fassung), und der Europäischen Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 über den Schutz personenbezogener Daten.
16. NICHTIGKEIT
Die Nichtigkeit einer oder mehrerer Klauseln der Bedingungen hat nicht die Nichtigkeit der anderen Klauseln zur Folge. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame(n) Klausel(n) durch eine oder mehrere rechtswirksame Klauseln zu ersetzen, die dem ursprünglichen Willen der Parteien entspricht bzw. möglichst nahe kommt.
17. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
17.1. Die Verträge werden am Sitz von PLASTIBAC geschlossen und unterliegen ausschließlich dem belgischen Recht.
17.2. Das Wiener Kaufrecht (C.I.S.G.) und alle anderen internationalen Bestimmungen, deren Ausschluss zulässig ist, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
17.3. Für alle Streitigkeiten bezüglich der Auslegung oder Ausführung des Vertrages sind ausschließlich die Gerichte am Sitz von PLASTIBAC zuständig, es sei denn, PLASTIBAC entscheidet sich, den Streitfall vor das Gericht am Wohnsitz des Kunden zu bringen.
18. ENTGEGENHALTBARKEIT
Abweichungen von den vorstehenden Bedingungen sind nur durch schriftliche Vereinbarung gültig. Wir akzeptieren keine Einkaufsbedingungen. Auf dem Bestellformular abgedruckte Bedingungen, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich anerkannt werden. Durch die Übermittlung der Bestellung erkennt der Kunde stillschweigend das Vorstehende an.
Haben Sie Fragen?
Kontaktieren Sie uns.
PLASTIBAC NV, member of Linumgroup
Montag bis Freitag: 08.30 - 17.00 Uhr.
Telefon: +32 (0)56 36 31 20 - E-Mail: info@plastibac.eu
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für DEUTSCHLAND
Telefon: +49 (0)2561 449 1984 - Ust-Id.Nr: : DE 253 607 592 - Geschäftsführer: Fred Vanderbeke & Jan Vanderbeke
Durch Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit diesen rectlichen Hinweisen und allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Wir behalten uns das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern, zu modifizieren, zu ergänzen oder Teile davon zu entfernen.
Zum Impressum
1) ALLGEMEINES
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Dies gilt auch, wenn wir die vertraglich geschuldete Lieferung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bestellbedingungen vorbehaltlos ausführen. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
2) ANGEBOTE UND ANGEBOTSUNTERLAGEN
Angebote und Aufträge sind freibleibend bis zu unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Für den Umfang des erteilten Auftrages ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenvereinbarungen und Änderungen bedürfen der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch die Übermittlung per Telefax oder E-Mail. Muster, Illustrationen, Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen, Kataloge, Maß- und Gewichtsangaben, sowie sonstige Angaben, die als ungefähre Richtwerte der Orientierung des Käufers dienen, sind nicht bindend.
3) PREISE
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „Ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4) ZAHLUNGEN
Ab Rechnungsdatum bis 30 Tagen netto (kein Skontoabzug). Lohnarbeit sofort rein netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden 5% bzw. 8% (bei Kaufleuten) Verzugszinsen über dem jeweiligen Basiszins der EZB erhoben. Wechsel werden nur nach vorheriger Absprache gegen Berechnung von Wechsel- und Diskontspesen angenommen. Verzugszinsen, Wechsel- und Diskontspesen sind sofort bar fällig.
5) LIEFERFRISTEN UND LIEFERZEITEN
sind annähernd und unverbindlich, es sei denn sie wurden von uns besonders schriftlich garantiert. Ist für die Einhaltung von Lieferfristen die Mitwirkung oder Informationsbeibringung seitens des Bestellers erforderlich, verlängert sich der Lieferzeitraum solange, wie diese ausbleiben. In allen Fällen berechtigen uns Höhere Gewalt, sowie unverschuldetes Unvermögen – bei uns oder unseren Lieferanten – (z.B. Verkehrs- und Betriebsstörung, Streik, Rohstoffmangel, usw.), die
Lieferung im notwendigen Umfang hinauszuschieben; Teillieferungen sind zulässig, Eine dadurch eintretende Verzögerung begründet keine Verzugsoder Schadensersatzansprüche des Bestellers.
6) GEFAHRENÜBERGANG – VERPACKUNGSKOSTEN
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung und Gefahrenübergang „Ab Werk“ vereinbart. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen ; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung abdecken ; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
7) GEWÄHRLEISTUNG
Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Gewährleistung für unsere Produkte gegenüber Kaufleuten ein Jahr ab Lieferung, soweit nicht gesetzlich zwingend längere Gewährleistungsfristen gelten. Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten setzen voraus, dass diese ihren nach § 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten rechtzeitig und ordnungsgemäß nachgekommen sind. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen oder wegen erkennbarer Mängel werden insoweit nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich bei uns vorgebracht werden. Transportschäden sind bei Empfang der Ware unverzüglich in den Frachtpapieren einzutragen. Bei Vorliegen eines Sachmangels innerhalb der Verjährungsfrist, dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, können wir als Nacherfüllung nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung in angemessener Höhe mindern. Jeglicher Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn der Liefergegenstand vom Besteller oder von Dritten geändert wurde oder der Schaden am Liefergegenstand dadurch entstanden ist, dass unsere Anweisungen über die Handhabung des Liefergegenstandes nicht befolgt wurden. Warenrücksendungen sind ordnungsgemäß zu verpacken.
8) RÜCKSENDUNGEN
Jede Rücksendung muss von uns im Vorhinein schriftlich angenommen werden und darf ausschließlich neue, gängige Standardwaren umfassen. Jede Warenrücksendung muss frei Haus erfolgen, innerhalb von 10 Tagen nach der ursprünglichen Lieferung. Der eventuelle Kredit, der sich aus dieser Rücksendung ergibt, wird auf Basis der fakturierten Summe berechnet, abzüglich der Kosten für Lagerung, Transport, Bearbeitung, Reinigung, Montage und Demontage usw. Dieser Abzug wird in jedem Fall ein Minimum von zwanzig Prozent der fakturierten Summe betragen. Das Guthaben wird stets in Waren umgesetzt werden.
9) EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiten Waren. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt, zumindest aber in Höhe unseres etwaigen Eigentumsanteils, zur Sicherung an uns ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mittels Einschreibens mitzuteilen. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag. Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. Insoweit wie der realisierbare Wert der Sicherheit unsere Forderungen um mehr als 10% übersteigt, werden wir auf Verlangen des Käufers das Vorbehaltseigentum bzw. die als Ersatz zu Sicherheit abgetretenen Forderungen nach unserer Wahl anteilig freigeben. Wenn sich die Kreditsituation des Käufers verschlechtert, behalten wir uns das Recht vor, selbst nach teilweiser Wirkung des Vertrags, vom Käufer die entsprechenden Sicherheiten für die gute Ausführung der eingegangenen Verpflichtungen zu fordern. Falls der Käufer uns nicht zufriedenstellt, haben wir das Recht, die gesamte Bestellung oder einen Teil davon zu stornieren, und zwar unvermindert der Schadenersatzansprüche des Verkäufers.
10) SCHADENSERSATZANSPRÜCHE
Soweit nicht in diesen Lieferbedingungen etwas anderes bestimmt ist, haften wir auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend „Schadensersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstiger zwingender Haftung. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11) DATENVERARBEITUNG
Wir respektieren die DSGVO. Es werden nur Ihre Kontakt- und Rechnungsdaten verarbeitet. Ihre persönlichen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben (nur an unsere Bearbeiter, die uns bei der Erbringung unserer Dienstleistungen unterstützen). Infobriefe oder Angebote werden bei berechtigtem Interesse verschickt. Wir stellen dafür die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zur Verfügung. Weitere Informationen zu unserer Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Website.
12) SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, einschließlich etwaiger Scheck- und Wechselklagen, sind die für unseren Sitz zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig, soweit der Käufer Vollkaufmann ist. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Käufer an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen. Auf sämtliche Liefergeschäfte findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsund Lieferbedingungen ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für ÖSTERREICH
Telefon: +43 (0)720 022 289 - UID.Nr: : ATU 755 138 47 - Geschäftsführer: Fred Vanderbeke & Jan Vanderbeke
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Zum Impressum
1) ALLGEMEINES
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Dies gilt auch, wenn wir die vertraglich geschuldete Lieferung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bestellbedingungen vorbehaltlos ausführen. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
2) ANGEBOTE UND ANGEBOTSUNTERLAGEN
Angebote und Aufträge sind freibleibend bis zu unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Für den Umfang des erteilten Auftrages ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenvereinbarungen und Änderungen bedürfen der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch die Übermittlung per E-Mail. Muster, Illustrationen, Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen, Kataloge, Maß- und Gewichtsangaben, sowie sonstige Angaben, die als ungefähre Richtwerte der Orientierung des Käufers dienen, sind nicht bindend.
3) PREISE
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „Ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4) ZAHLUNGEN
Ab Rechnungsdatum bis 30 Tagen netto (kein Skontoabzug). Lohnarbeit sofort rein netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden 5% bzw. 8% (bei Kaufleuten) Verzugszinsen über dem jeweiligen Basiszins der EZB erhoben. Wechsel werden nur nach vorheriger Absprache gegen Berechnung von Wechsel- und Diskontspesen angenommen. Verzugszinsen, Wechsel- und Diskontspesen sind sofort bar fällig.
5) LIEFERFRISTEN UND LIEFERZEITEN
sind annähernd und unverbindlich, es sei denn sie wurden von uns besonders schriftlich garantiert. Ist für die Einhaltung von Lieferfristen die Mitwirkung oder Informationsbeibringung seitens des Bestellers erforderlich, verlängert sich der Lieferzeitraum solange, wie diese ausbleiben. In allen Fällen berechtigen uns Höhere Gewalt, sowie unverschuldetes Unvermögen – bei uns oder unseren Lieferanten – (z.B. Verkehrs- und Betriebsstörung, Streik, Rohstoffmangel, usw.), die
Lieferung im notwendigen Umfang hinauszuschieben; Teillieferungen sind zulässig, Eine dadurch eintretende Verzögerung begründet keine Verzugsoder Schadensersatzansprüche des Bestellers.
6) GEFAHRENÜBERGANG – VERPACKUNGSKOSTEN
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung und Gefahrenübergang „Ab Werk“ vereinbart. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen ; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung abdecken ; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
7) GEWÄHRLEISTUNG
Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Gewährleistung für unsere Produkte gegenüber Kaufleuten ein Kalenderjahr ab Rechnungsdatum, soweit nicht gesetzlich zwingend längere Gewährleistungsfristen gelten. Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten setzen voraus, dass diese ihren geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten rechtzeitig und ordnungsgemäß nachgekommen sind. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen oder wegen erkennbarer Mängel werden insoweit nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich und genauestens beschrieben bei uns vorgebracht werden. Transportschäden sind bei Empfang der Ware unverzüglich in den Frachtpapieren einzutragen. Bei Vorliegen eines Sachmangels innerhalb der Verjährungsfrist, dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, können wir als Nacherfüllung nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung in angemessener Höhe mindern. Jeglicher Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn der Liefergegenstand vom Besteller oder von Dritten geändert wurde oder der Schaden am Liefergegenstand dadurch entstanden ist, dass unsere Anweisungen über die Handhabung des Liefergegenstandes nicht befolgt wurden. Warenrücksendungen sind ordnungsgemäß zu verpacken und nur nach unserer Zustimmung möglich.
8) RÜCKSENDUNGEN
Jede Rücksendung muss von uns im Vorhinein schriftlich angenommen werden und darf ausschließlich neue, gängige Standardwaren umfassen. Jede Warenrücksendung muss frei Haus erfolgen, innerhalb von 10 Tagen nach der ursprünglichen Lieferung. Der eventuelle Kredit, der sich aus dieser Rücksendung ergibt, wird auf Basis der fakturierten Summe berechnet, abzüglich der Kosten für Lagerung, Transport, Bearbeitung, Reinigung, Montage und Demontage usw. Dieser Abzug wird in jedem Fall ein Minimum von zwanzig Prozent der fakturierten Summe betragen. Das Guthaben wird stets in Waren umgesetzt werden.
9) EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Kaufpreis sowie alle sonstigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiten Waren. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt, zumindest aber in Höhe unseres etwaigen Eigentumsanteils, zur Sicherung an uns ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mittels Einschreibens mitzuteilen. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag. Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. Insoweit wie der realisierbare Wert der Sicherheit unsere Forderungen um mehr als 10% übersteigt, werden wir auf Verlangen des Käufers das Vorbehaltseigentum bzw. die als Ersatz zu Sicherheit abgetretenen Forderungen nach unserer Wahl anteilig freigeben. Wenn sich die Kreditsituation des Käufers verschlechtert, behalten wir uns
das Recht vor, selbst nach teilweiser Wirkung des Vertrags, vom Käufer die entsprechenden Sicherheiten für die gute Ausführung der eingegangenen Verpflichtungen zu fordern. Falls der Käufer uns nicht zufriedenstellt, haben wir das Recht, die gesamte Bestellung oder einen Teil davon zu stornieren, und zwar unvermindert der Schadenersatzansprüche des Verkäufers.
10) SCHADENSERSATZANSPRÜCHE
Soweit nicht in diesen Lieferbedingungen etwas anderes bestimmt ist, haften wir auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen (nachfolgend „Schadensersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstiger zwingender Haftung. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11) DATENVERARBEITUNG
Wir respektieren die DSGVO. Es werden nur Ihre Kontakt- und Rechnungsdaten verarbeitet. Ihre persönlichen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben (nur an unsere Bearbeiter, die uns bei der Erbringung unserer Dienstleistungen unterstützen). Infobriefe oder Angebote werden bei berechtigtem Interesse verschickt. Wir stellen dafür die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zur Verfügung. Weitere Informationen zu unserer Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Website.
12) ERFÜLLUNGSORT - GERICHTSSTAND - SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, einschließlich etwaiger Scheck- und Wechselklagen, sind die für unseren Sitz zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig, soweit der Käufer Vollkaufmann ist. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Käufer an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen. Auf sämtliche Liefergeschäfte findet ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluß des UN-Kaufrechts Anwendung. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt.